Das neue Strukturkonzept des Kirchenkreises Egeln: was sich ändert, was bleibt – und warum.
Der Kirchenkreis reagiert mit diesem Konzept auf veränderte Rahmenbedingungen. Ziel ist es, kirchliches Leben in der Fläche zu sichern und Ehren- wie Hauptamtliche zu entlasten. Was funktioniert, soll gestärkt und was zu schwach ist, aufgefangen werden.
Was wir vor Ort wahrnehmen:
Nicht jede Gemeinde kann auf Dauer einen eigenen, voll besetzten Gemeindekirchenrat stellen.
Haushalt, Bau und Recht werden komplexer – das überfordert ehrenamtliche Gremien zunehmend.
Gemeinden sind mehr oder weniger eigenständig handlungsfähig. Diese unterschiedlichen Situationen sollen berücksichtigt werden.
Diese Regelung gilt für jede einzelne Gemeinde im Kirchenkreis – unabhängig davon, ob sie eigenständig ist oder einem Kirchengemeindeverband angehört. „Klein“ bezeichnet dabei ausschließlich eine Organisationsform und ist keine Wertung.
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Statusangaben aktualisiert am: 22.09.2026
Zwei Aufgaben werden bewusst getrennt: Eine Gemeindekuratorin oder ein Gemeindekurator kümmert sich um die Organisation; eine Seelsorgerin oder ein Seelsorger begleitet die Menschen.
Die seelsorgerliche Begleitung konzentriert sich ganz auf die Menschen: Besuche, Gespräche, Hausandachten und Kasualien. Die Seelsorgerin oder der Seelsorger ist bewusst weitgehend von Verwaltungsaufgaben befreit.
Die Gemeindekuratorin oder der Gemeindekurator ist zentrale Ansprechperson für Haushalt, Bau und die Zusammenarbeit mit dem Kreiskirchenamt. Sie oder er bindet – wenn dies vor Ort gewünscht ist – Kontaktpersonen aus dem Ort ein. Die Gemeindekuratorin oder der Gemeindekurator ist gegenüber dem Kreiskirchenrat rechenschaftspflichtig.
Für beide Aufgaben trägt der Kreiskirchenrat treuhänderisch die Gesamtverantwortung.
Viele Sorgen beginnen mit der Frage, was vor Ort verloren geht. Die ehrliche Antwort: Das Meiste bleibt.
Ändern sich die Voraussetzungen, kann eine Kleine Gemeinde wieder zu einer Stabilen Gemeinde werden – und umgekehrt kann eine Stabile Gemeinde zu einer Kleinen Gemeinde werden.
Der Kreiskirchenrat stellt die jeweilige Veränderung durch Beschluss fest.
Der Struktur- und Stellenplanausschuss sucht ausdrücklich das Gespräch mit den betroffenen Gemeinden – es wird mit den Gemeinden geredet, nicht über sie.
Kleine Gemeinden sollen außerdem angemessen in der Kreissynode vertreten sein; das Landeskirchenamt erarbeitet dafür derzeit eine Umsetzungsmöglichkeit.
Seelsorge bleibt erfahrbar, Kasualien werden gefeiert, und Ansprechpersonen sind klar benannt. Keine Gemeinde wird alleingelassen.
Wer sich freiwillig engagiert, soll dies mit Freude tun – nicht, weil sonst niemand zur Verfügung steht. Komplexe Verwaltungsaufgaben werden von fachlich zuständigen Stellen übernommen. Das schafft Raum für das, was wirklich zählt.
Hauptamtliche – ob in Wortverkündigung und Seelsorge, in der Gemeindepädagogik oder in der Kirchenmusik – werden spürbar entlastet. Klare Zuständigkeiten bedeuten: weniger Schreibtisch, mehr Zeit für die jeweiligen Kernaufgaben.
Der Kirchenkreis tritt dort ein, wo Selbstverwaltung nicht mehr möglich ist – verlässlich und transparent. Das ist kein Rückzug, sondern die Übernahme von Verantwortung.
Unsere Gemeinden sollen wieder mehr Zeit für Menschen haben: für Begegnungen, für Gespräche, für das Leben mit den Menschen ihres Ortes … Der freigewordene Raum ist eine Einladung: sich auf die Suche zu machen, wie geistliches Leben hier gelingen kann, die Zukunft der Gemeinde zu bedenken und zu tun, was heute schon möglich ist – ein Leben mit Gott, das im Ort sichtbar wird.
Für Rückfragen zum Strukturprozess stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner und Ansprechpartnerinnen zur Verfügung. Für die Kleinen Gemeinden sind zudem ein Seelsorger sowie eine Gemeindekuratorin bzw. ein Gemeindekurator als Ansprechpartner benannt.
Seelsorger für die Kleinen Gemeinden: Pfarrer Johannes Hesse: johannes.hesse@kk-egeln.de, Tel. 01512-8733599
Gemeindekurator für die Kleinen Gemeinden: Gerrit Müller: gerrit.mueller@kk-egeln.de, Tel. 01520-7848762
Ansprechpartner und Ansprechpartnerinnen für den Strukturprozess:
Superintendent Matthias Porzelle: suptur@kk-egeln.de, Tel. 039268-98823
Anne Bremer, 1. Stellvertreterin des Superintendenten: anne.bremer@kk-egeln.de, Tel. 0173-5791981
Cordula Haase, Pfarrerin im Interimsdienst: cordula.haase@kk-egeln.de, Tel. 0176-46299266
Ehrenamtlich verantwortete Veranstaltungen in Kleinen Gemeinden können – soweit möglich – im Gemeindebrief des benachbarten Pastoralbereichs veröffentlicht werden. Der Gemeindebrief informiert zugleich über die regelmäßig stattfindenden Gottesdienste in den Stabilen Gemeinden und soll den Menschen in den Kleinen Gemeinden möglichst gut zugänglich gemacht werden.
Nein. Sobald die Voraussetzungen wieder erfüllt sind – also ein Gemeindekirchenrat mit mindestens vier ordentlich gewählten Mitgliedern oder, im Falle eines Kirchengemeindeverbandes, ein örtlicher Beirat mit mindestens vier Personen gebildet werden kann –, gilt die Gemeinde wieder als Stabile Gemeinde. Das stellt der Kreiskirchenrat durch Beschluss fest.
Gemeindeveranstaltungen finden in Kleinen Gemeinden – in Abstimmung mit der Gemeindekuratorin oder dem Gemeindekurator – ohne Beteiligung eines hauptamtlich Mitarbeitenden ausschließlich in ehrenamtlicher Eigenverantwortung statt. Gottesdienste in hauptamtlicher Verantwortung oder Beteiligung von Mitarbeitenden im Verkündigungsdienst sind nicht mehr vorgesehen.
Eine finanzielle Förderung dieser Gemeindeveranstaltungen aus den Fonds „Kirchenmusikfonds“ und „Fonds für Gemeindeleben“ ist weiterhin möglich. Den Antrag an den Kirchenkreis stellt dafür die Gemeindekuratorin oder der Gemeindekurator. Sie oder er prüft die Förderfähigkeit und hält bei Bedarf Rücksprache mit dem Kreiskirchenrat.
Nein – im Gegenteil. In Kleinen Gemeinden übernimmt eine qualifizierte Seelsorgerin oder ein Seelsorger die Begleitung vor Ort: Besuche, Gespräche, Hausandachten und Kasualien. Diese Person ist bewusst von Verwaltungsaufgaben befreit, um Zeit für die Menschen zu haben.
Angesichts veränderter Rahmenbedingungen wird eine neue Verteilung von Aufgaben und Verantwortung notwendig. Das Konzept setzt vorhandene Ressourcen gezielt ein und hilft, Überlastungen zu vermeiden. Dabei soll erhalten bleiben, was vor Ort möglich ist, und ein deutlicher Schwerpunkt auf die Seelsorge gelegt werden.
Auch dann können sich Menschen vor Ort weiterhin einbringen und in Absprache mit der Gemeindekuratorin oder dem Gemeindekurator Aufgaben übernehmen.
Sie oder er ist die zentrale Schnittstelle für Haushalt, substanzerhaltenden Bau sowie die Zusammenarbeit mit dem Kreiskirchenamt und bindet vorhandene Kontaktpersonen vor Ort ein. So bleiben ehrenamtlich Engagierte entlastet.
Das Vermögen bleibt der jeweiligen Kirchengemeinde zugeordnet. Für die seelsorgerlichen Aufgaben steht ein Sachmittelbudget aus dem Haushalt der Gemeinde zur Verfügung. Die Verwaltung von Bau und Haushalt erfolgt durch die Gemeindekuratorin oder den Gemeindekurator in Zusammenarbeit mit dem Kreiskirchenamt.
Auch ehrenamtlich gestaltete Veranstaltungen können weiterhin aus Fonds des Kirchenkreises mitfinanziert werden.
Für den gesamten Kirchenkreis wird ein Gebäudekonzept erarbeitet. Unabhängig vom Gemeindestatus müssen dann Entscheidungen über die künftige Nutzung, den Erhalt oder eine mögliche Aufgabe weiterer Gebäude im Rahmen dieses Konzepts getroffen werden.
Entscheidend ist eine Frage: Kann eine Kirchengemeinde einen Gemeindekirchenrat mit mindestens vier ordentlich gewählten Mitgliedern bilden? Gehört sie einem Kirchengemeindeverband an, gilt dies entsprechend für einen örtlichen Beirat mit mindestens vier Personen. Ist das möglich, ist die Gemeinde „stabil“. Ist es nicht möglich, gilt sie als „klein“.
Die Situation einer Gemeinde gibt dafür den Ausschlag. Kann eine Gemeinde einen Gemeindekirchenrat mit mindestens vier gewählten Mitgliedern bilden, gilt sie als stabil und bleibt eigenständig. Gehört sie einem Kirchengemeindeverband an, gilt dies entsprechend, wenn ein örtlicher Beirat mit mindestens vier Personen gebildet werden kann. Wo dies nicht möglich ist, wird festgestellt, dass es sich um eine Kleine Gemeinde handelt.
Dazu sucht der Struktur- und Stellenplanausschuss das Gespräch vor Ort. Eine Gemeinde kann auch von sich aus – über die Superintendentur – anzeigen, dass sie eine kleine Gemeinde werden möchte. Die Entscheidung treffen Kreiskirchenrat und Kreissynode.
Nein. Keine Gemeinde wird geschlossen. Auch eine kleine Gemeinde bleibt als Kirchengemeinde bestehen. Es ändert sich lediglich, wie Verwaltung und seelsorgerliche Begleitung organisiert werden. Das Konzept dient dem Erhalt: Es sichert die Gemeinde so lange, bis vor Ort wieder selbstverantwortetes Gemeindeleben möglich ist – und hält den Weg dorthin offen.
Nein. Eine mögliche Entwidmung oder ein Verkauf kann nur unter Beteiligung der Menschen vor Ort erfolgen.